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Wespen, Bienen und Hornissen Kommt die Feuerwehr bei Wespen, Bienen und Hornissen? Jeden Sommer häufen sich die Klagen über Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen. An süßem naschende Wespen oder ein Hummelnest im Schulhof sind einige Beispiele solcher Konflikte. Alle sozialen Wespen- und Hummelarten bilden im Gegensatz zu der Honigbiene ein nur für wenige Monate bestehendes Volk. Häufig ist nicht bekannt, dass Wespen durch die Bejagung von Ernte- und Forstschädlingen eine ökologisch und ökonomisch wichtige Bestandsregulation ausüben. Der Bekämpfung störender Nester sind jedoch Grenzen gesetzt, denn die Hornissen (Vespa crabro) und die Hummeln (Bombus spec.) sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bekämpft werden. Deshalb sind nachfolgende Punkte beim Umgang mit diesen Insekten zu beachten: Hornissen sind friedliche Tiere. Sie werden nur dann aggressiv, wenn sie sich oder ihr Nest in Gefahr sehen. Menschen sollten daher in ihrem eigenen Interesse in der Nähe des Nestes Erschütterungen und hektische Bewegungen vermeiden, keinerlei Veränderungen am Nest vornehmen, die direkte Einflugschneise nicht versperren sowie möglichst einen Sicherheitsradius von vier Metern einhalten. Hornissen nisten nur einmal in Ihrem Nest. Sie ziehen im Herbst neue Königinnen heran, die ausfliegen und in Spalten und Ritzen überwintern. Der Rest des Staates stirbt nach den ersten Nachfrösten ab. Das Nest ist dann leer und kann, wenn nötig, problemlos entfernt werden. Der Hornissenstich ist keineswegs so gefährlich, wie oft behauptet wird. Er ist mit dem Stich einer Biene oder Wespe ver gleichbar und, falls notwendig, auch so zu behandeln. Das Beseitigen eines Hornissennestes ist naturschutzrechtlich verboten. In Ausnahmefällen kann vom Landratsamt eine Genehmigung dafür erteilt werden. Feuerwehren und Polizei sind hierfür nicht zuständig und nicht befugt.  Dem vorausgehen sollte jedoch eine Beratung durch die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Lichtenfels. Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Vorschriften sind mit bis zu 50.000,- € bußgeldbewehrt. Allgemeine Informationen über Hornissen Die Hornisse (Vespa crabro) ist das größte staatenbildende Insekt unserer Heimat. Die Bestände sind durch Verfolgung und Chemieeinsatz drastisch zurückgegangen, so dass die Tiere vom Aussterben bedroht sind. Die bis vier cm großen Tiere suchen in der Nähe des Menschen nach geeigneten Nistplätzen, da diese in der freien Natur sehr selten geworden sind. Ein Hornissen- nest im Dachboden, der Garage oder im Schuppen muss keineswegs eine Last oder Bedrohung sein. Wenn es Anfang Mai beginnt wärmer zu werden, erwacht die Hornissenkönigin aus ihrer Winterstarre und beginnt mit der Nahrungs- und Nistplatzsuche. Das Nest wird aus trockenem Holz gebaut, das die Königin zerkaut und mit Speichel vermischt. Anfangs sind es nur wenige Waben, in die sie dann jeweils ein Ei legt. Aus den Eiern entwickeln sich nun die ersten Arbeiterinnen, die sich von nun an um die Brut kümmern, so dass sich die Königen ganz auf die Eiablage konzentrieren kann. Die Hornissen benötigen zur Aufzucht ihrer Brut tierisches Eiweiß. Ein großes Volk verfüttert pro Tag etwa ein halbes Kilo andere Insekten. In der Nähe eines Hornissennestes finden sich daher auch keine Wespen. Die Hornissen selbst benötigen ausschließlich Kohlenhydrate, die sie durch Säfte von Zweigen oder Fallobst aufnehmen. Ab Mitte September entwickeln sich nun junge Königinnen und Drohnen (Männchen). Nachdem diese zur Paarung ausgeflogen sind, kehren sie nicht mehr zurück. Die Königinnen suchen sich ein Versteck, um im nächsten Jahr ein neues Volk bilden zu können. Die Drohnen und Arbeiterinnen sterben nach den ersten Frösten ab, das alte Nest ist dann leer. Bitte beachten! Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr z.B. durch Wespen ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Hornissen: Die untere Naturschutzbehörde unter 09571/18-364 oder 18-357 Wespen/Bienen: Die integrierte Leitstelle Coburg unter 09562-5039-0 Örtlicher Schädlingsbekämpfer (Google-Suche: Schädlingsbekämpfung Burgkunstadt) Örtlicher Imker (Google-Suche: Imker Burgkunstadt)
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